top of page
Image by Tobias Schmücker

Landwirtschaft

  • Finanzbuchhaltung

  • Lohnbuchhaltung, insbesondere Saisonarbeitskräfte

  • Jahresabschlüsse für vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre einschließlich BMEL-Jahresabschlüsse

  • Gewinnermittlung nach § 13a EStG

  • Steuererklärungen in allen Bereichen

  • Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG

Wir verfügen über spezielles Fachwissen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

bottom of page