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Image by Tobias Schmücker

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  • Finanzbuchhaltung

  • Lohnbuchhaltung, insbesondere Saisonarbeitskräfte

  • Jahresabschlüsse für vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre einschließlich BMEL-Jahresabschlüsse

  • Gewinnermittlung nach § 13a EStG

  • Steuererklärungen in allen Bereichen

  • Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG

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Wir verfügen über spezielles Fachwissen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

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